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Regularien

zum Umgang mit Waffen und Munition


1.Das Gewehr mit Bajonett

a) Für das Feuergefecht in der Linie werden ausschließlich lange Militärmusketen mit Steinschloß eingesetzt.
b) Die erste Wahl ist hierbei aus historischen Gründen die englische Muskete „Brown Bess“; aber auch die französische M1777 AN IX
    sowie das neupreußische Gewehr M1809 sind zugelassen.
c) Unteroffiziere dürfen auch die militärische preußische oder eine zivile Jägerbüchse oder die Kurzversion der regulären Musketen führen.
d) Alle bei uns eingesetzten Schießgewehre, auch eventuell noch funktionstüchtige Originale, müssen einen ordentlichen, in Deutschland anerkannten Beschuß

    aufweisen.
e) Sie dürfen nicht beschädigt sein, bzw. die Beschädigung darf keine Auswirkungen auf die Funktionssicherheit haben.
f) Jede Waffe muß mit einem Feuerschirm versehen sein, um den Zündstrahl nach oben zu lenken und nicht des Nebenmannes Haar, Genick oder Uniform zu versengen.
g) Der Kopf des Ladestockes ist häufig nur aufgeschraubt oder angelötet; es ist vor jedem Schießen sicherzustellen, daß er fest sitzt und sich nicht etwa beim Laden

    löst und in ein Geschoß verwandelt.
h) Das Ende des Ladestocks  ist an der Stelle mit einer Markierung zu versehen, die bei der Ladung mit einer Patrone mit der Mündung abschließt.
i) Das Bajonett muß fest sitzen und darf nicht herumschlackern oder sogar herabfallen.
j) Es darf außerdem nicht so spitz bzw. scharfkantig sein, daß damit unbeabsichtigte Verletzungen beim Schützen oder bei anderen Darstellern, egal auf welcher Seite,

    hervorgerufen werden können. Ein jeder prüfe also sein Bajonett und entscheide, ob er etwas so spitzes in unmittelbarer Nähe seiner teuren Uniform haben möchte.

    Und, falls nicht: Feile raus, und überarbeiten.
k) Die obere Kante der Tülle muß bei aufgepflanztem Bajonett mit der Mündung abschließen oder sich darunter befinden; auf gar keinen Fall darf sie vorne überstehen.
 

2.Das Zubehör

Für sein Gewehr muß der Wehrmann folgende Zubehörteile besitzen:
•    Fest montierter oder angesetzter Feuerschirm zur Ableitung des Zündstrahles
•    Werkzeug zum Montieren des Gewehres und zum Einsetzen der Feuersteine
•    Nadel zum Reinigen des Zündlochs
•    Lappen zum Reinigen der Pfanne und des Pfannendeckels
•    Mappe mit mehreren Ersatzfeuersteinen im Bleifutter


Gut zu haben, nützlich und deshalb empfehlenswert sind ferner:
•    Krätzer zum Entfernen nicht gelöster Ladungen
•    Bürsten und Lappen zum Reinigen des Gewehres
•    Behälter mit Öl
•    Federspanner
•    Feuerstein- Ersatz aus Holz zum Exerzieren
•    Holzpatrone
•    Haarpfropfen
•    Mündungsstopfen aus Wolle oder Holz
•    Gewehrriemen
•    Schutzhülle für den Pfannendeckel


3. Vor dem Schießen ist zu überprüfen

•    Das Zündloch, ob es frei und offen ist
•    Der Feuerschirm, ob er am Platze ist
•    Der Pfannendeckel, ob er sauber, trocken, entölt und leicht gängig ist
•    Die Pfanne, ob sie sauber, trocken und entölt ist
•    Der Feuerstein, ob er groß und scharfkantig genug ist und gescheite Funken wirft
•    Der Hahn, ob er in der Lade- und in der Feuerrast gut hält
•    Der Lauf, ob sich noch alte Ladungen, Haarpfropfen oder Mündungsstopfen darin befinden
•    Der Ladestock, ob der Kopf noch fest sitzt
•    Das Bajonett, ob es fest auf dem Lauf sitzt
•    Die Patronentasche, ob sich genügend Patronen und Ersatz-feuersteine darin befinden
•    Nadel und Lappen, ob sie vorhanden und griffbereit sind


4. Die Ladungen

a) Das Material der Patronen ist Papier mittlerer Stärke, kein starkes oder gewachstes Packpapier, keine Alufolie. Merke: Nur was Du problemlos abbeißen kannst,

    darfst Du auch verschießen.
b) Die Patrone wird höchstens leicht geklebt, keinesfalls getackert, geklammert oder mit Klebestreifen versehen.
c) Es werden keine Pfropfen, Papier- oder Wattekugeln oder andere, geschoßähnliche Gegenstände mit eingearbeitet.
d) Die maximale erlaubte Ladung beträgt 10 Gramm Schwarzpulver.
e) Die absichtliche Ladung des Gewehrs mit mehr als einer Patrone ist verboten.


5. Das Schießen

a) Beim Schießen hat jeder Schütze im zweiten Glied darauf zu achten, daß Mündung und Schloß seiner Muskete gleich weit vom Kopf des Vordermannes entfernt sind.
b) Den Anweisungen- historischen und modernen- des Kommandoführenden ist unbedingt Folge zu leisten.
c) Es sind Ohrstopfen oder ein ähnlicher Gehörschutz zu tragen.
d) Erkannte Fehler, Mängel und Schäden an der Waffe sind sofort zu melden, das Schießen ggf. bis zur Behebung derselben einzustellen.
e) Zur Behebung von Fehlern an der Muskete fummelt der Schütze nicht etwa in Reih und Glied an der Muskete rum, sondern er reicht sie entweder dem Unteroffizier

    nach hinten, oder er verlässt auf dessen Geheiß die Linie, um die Reparatur hinter der Front durch-zuführen.
f) Ist der Fehler nicht zu beheben, tritt der Mann wieder ein, ohne aber am weiteren Gefecht aktiv als Schütze teilzunehmen, oder geht in den Modus

    „Verlustdarstellung/Deserteur“ über.
g) Wird während der Gefechtsdarstellung festgestellt, daß sich mehr als zwei Patronen im Lauf befinden, so muß der Schütze das Schießen abbrechen, bis die Ladungen

    entfernt wurden (siehe Punkt 5d).
h) Geschossen wird ausschließlich zu vorher festgelegten Zeiten und an entsprechenden Orten, unter Aufsicht und nach Vorwarnung der Zuschauer und anderer

    Darsteller. Unangekündigtes Rumballern im Lager fällt also ganz aus.
i) Vor und nach jedem Schießen sind die Gewehre durch die Kommandoführenden zu revidieren.

 

6. Die Abstände und das Zielen

Während der Gefechtsdarstellungen obliegt die Einhaltung der Sicherheitsregularien und der Abstände dem Darstellungsgruppenleiter und seinen Gehilfen (den Unteroffizieren).
Dennoch muß jeder Musketenträger sie kennen und beachten und darf sich nicht scheuen, auf Verstöße aufmerksam zu machen sowie solche selbst zu unterlassen.
a) Bei Gefechtsdarstellungen wird auf die Füße des darstellungstechnischen Gegenüber gezielt.
b) Der Mindestabstand zu anderen Einheiten während des Schießens beträgt  20 Schritt, also ca. 15 Meter. Wird dieser Abstand unter-schritten, darf nicht mehr

    gefeuert werden.
c) Bajonett- Angriffe dürfen nur bis auf 5 Schritt vor die angegriffene Einheit geführt werden. Weicht diese Einheit nicht, ist der Angriff abzubrechen und der Rückzug

    anzutreten.
d) Nicht einstudierte und verabredete „Nahkämpfe“ sind unbedingt zu vermeiden. Hält sich das darstellungstechnische Gegenüber nicht daran und sucht den direkten

    Kontakt, werden die Gewehre quer vor den Körper gehalten, und der Gruppenleiter führt ein Gespräch mit seinem Kollegen auf der anderen Seite.
e) Bei Angriffen durch die Kavallerie ist das direkte Beschießen von Pferd und Reiter zwar verlockend und verständlich, aber trotzdem unbedingt zu unterlassen.

    Auch hier gilt der Sicherheitsabstand von 20 Schritt.
f) Rücken die Reiter näher als 20 Schritt heran, werden die Reihen fest geschlossen und die Gewehre in einem Winkel von 45° nach vorn gehalten.
g) Angriffe auf Geschützstellungen sind zu unterlassen, es sei denn, die Artilleristen signalisieren, daß ihre Kanonen nicht geladen sind (gekreuzte Ladestöcke vor der

    Mündung).
 

 

12 Gebote

zum Umgang mit Schußwaffen und Munition

1.    Behandle Deine Waffe stets so, als ob sie geladen sei; im Zweifelsfalle ist sie es
2.    Richte Deine Waffe niemals direkt auf einen Menschen, auch nicht während der Gefechtsdarstellung
3.    Der Umgang mit Waffen und Munition unter dem Einfluß von Rauschmitteln oder bewußtseinstrübenden Medikamenten ist verboten.
4.    Laß weder Deine Waffe, noch die zugehörige Munition (Patronentasche)  jemals unbeaufsichtigt zurück; wenn Du Dich entfernst, stelle sicher, daß ein anderer die

       Aufsicht übernimmt und ausübt
5.    Übergibst Du Deine Waffe einem Anderen, teile ihm den Zustand derselben mit (ungeladen/geladen/geladen mit Pulver auf der Pfanne)
6.    Ist dieser Andere ein Gruppenfremder/Besucher/Zuschauer, bleibe bei ihm und beaufsichtige ihn!
7.    Ist das komplette Entladen der Waffe nach einer Gefechtsvorführung nicht sofort möglich, entferne wenigstens das Pulver von der Pfanne
8.    Vergewissere Dich, daß sich der Hahn der Waffe bei Transport und Handhabung immer in der Ruherast befindet
9.    Transportiere Waffe und Munition immer gemäß der gesetzlichen Vorschriften
10.  Fertige Munition niemals im Lager an, sondern zu Hause. Ist das nicht möglich, stelle vor der Veranstaltung sicher, daß ein anderer Munition für Dich mitbringt
11.  Sollte es aus irgend einem Grunde doch nötig sein, am Veranstaltungsort Munition anzufertigen, tue das
a)    nicht allein,
b)    nicht im Freien,
c)    bei ausreichendem Licht (Tages- oder elektrisches Licht, keine Kerzen!)
d)    mit mindestens einer Person als Sicherung gegen Störungen durch Dritte (Besucher, Zuschauer)
e)    unter Beachtung aller nötigen und vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Und, vor allem:
f)    räume hinterher auf und stell sicher, daß kein loses oder verpacktes Pulver liegenbleibt
12.  Beachte diese Regeln immer, beobachte Deine Mitspieler und scheue Dich nicht, sie gegebenenfalls an die Gebote zu erinnern!